Eltern, Lehrer, Freunde und Verwandte der Dreienkamp-Schüler - jeder, der volljährig ist, kann durch schriftliche Beitrittserklärung Mitglied des Fördervereins werden und die Arbeit des Vereins durch seinen Mitgliedsbeitrag unterstützen.
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr. Für Neumitglieder beginnt die Zahlungspflicht im Jahr nach dem Eintritt. Spenden sind aber jederzeit willkommen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung muss schriftlich (Brief oder Email) bis 3 Monate vor dem Jahresende erfolgen.
Der Mitgliedsbeitrag ist wie auch Spenden an den Förderverein steuerlich absetzbar.
Wenn Sie uns nachträglich ermächtigen möchten, den Mitgliedsbeitrag mittels Lastschrift einzuziehen, finden Sie das entsprechende Formular hier zum Ausdrucken…
Wenn Sie dem Förderverein Spenden zukommen lassen wollen, damit wir Ihre Kinder noch besser unterstützen können, überweisen Sie auf das folgende Konto:
Kreissparkasse Rotenburg Osterholz
IBAN: DE90 2415 1235 0000 1834 83
BIC: BRLADE21ROB